Sonderfahrten PDF Drucken E-Mail

Für die Klassen A, A1, B und BE gibt es gesetzlich vorgeschriebene Sonderfahrten. Diese müssen nach der eigentlichen Ausbildung gefahren werden. Unter Ausbildung versteht man die normalen Fahrstunden, in denen ihr lernt, das Fahrzeug sicher, zügig und gewandt zu führen.


Es gibt 3 verschiedene Sonderfahrten:

  • die Überlandfahrt
    Fahren außerhalb geschlossener Ortschaft, mindestens 50 km am Stück
  • die Beleuchtungsfahrt
    Fahren bei Dämmerung oder Dunkelheit, hauptsächlich außerhalb geschlossener Ortschaft und in Städten
  • die Autobahnfahrt
    Fahren auf der Autobahn mit Fahrstreifenwechsel, Auf- und Abfahren und dem Befahren von Autobahnkreuzen.

Folgender Tabelle könnt ihr entnehmen, wie viele Sonderfahrten ihr für euren Führerschein machen müsst:


Sonderfahrten
Klasse
Überlandfahrt
Beleuchtungsfahrt
Autobahnfahrt
A1
5
3
4
A (bei Vorbesitz A1)
3
1
2
A
5
3
4
B
5
3
4
BE
3
1
1
 

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