Mit der Klasse B dürft ihr mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:
Anhängerbis 750 kg zG1)
Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 185)
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: L, M, S
Ausbildung:Theorie und Praxis
Prüfung:Theorieprüfung, Praktische Prüfung
BE
Anhänger
Seit dem 1. Januar 1999 benötigt ihr einen speziellen Anhängerführerschein, wenn ihr hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen möchtet:
Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw
Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t
Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen, z. B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit dem Fahrzeug gezogen werden.
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 185)
Vorbesitz:B
Ausbildung: Praxis
Prüfung: Praktische Prüfung
Motorradklassen A, A1, M, Mofa
Mofa
Mofa
maximal 25 km/h bbH2)
einsitzig
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Lichtbild
Mindestalter: 15
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung
M
Motorrad (zweirädrige Kleinkrafträder)
maximal 45 km/h bbH2)
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
A1
Motorrad (Leichtkrafträder)
bis 125 ccm Hubraum
nicht mehr als 11 kW Motorleistung
Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH2) gefahren werden.
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klasse: M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
A
beschränkt
Motorrad beschränkt (mittelschwere Krafträder)
bis 25 kW Motorleistung und
Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW
2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 18
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A1, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
A
unbeschränkt
Motorrad unbeschränkt (schwere Krafträder)
über 25 kW Motorleistung oder
Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 25
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klasse S
S
Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge
bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h
Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)
mit Motoren-/Antriebsarten:
Fremdzündungsmotor (z. B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm
andere Verbrennungsmotoren (z. B. Diesel), max. 4 kW Nutzleistung
Elektromotor, max. 4 kW Nenndauerleistung
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 16
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
Klassen L, T
L
Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 25 km/h bbH2), auch mit Anhänger
Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 16
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: -
Ausbildung: Theorie
Prüfung: Theorieprüfung
T
Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH2) in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h bbH2) in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger
Lichtbild
Sehtest
Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort
Nachweis über Tag und Ort der Geburt
Mindestalter: 164)
Vorbesitz: -
Eingeschlossene Klassen: L, M, S
Ausbildung: Theorie und Praxis
Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung
1) zG = zulässige Gesamtmasse 2) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit 3) Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zG des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt. 4) Solange ihr noch keine 18 Jahre alt seid, dürft ihr mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH fahren. 5) Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.