Führerscheinklassen PDF Drucken E-Mail
Pkw-Klassen B, BE
B

Kraftwagen bis 3,5 t zG1)

Mit der Klasse B dürft ihr mit einem Kraftfahrzeug bis 3,5 t folgende Anhänger ziehen:

  • Anhänger bis 750 kg zG1)
  • Anhänger über 750 kg zG1),
    wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Kraftwagens und die Summe der zulässigen Gesamtmassen von Zugfahrzeug und Anhänger nicht größer ist als 3,5 t
  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 185)

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: L, M, S

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung,
Praktische Prüfung

BE

Anhänger

Seit dem 1. Januar 1999 benötigt ihr einen speziellen Anhängerführerschein, wenn ihr hinter einem Kraftwagen der Klasse B einen der folgenden Anhänger ziehen möchtet:

  • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse größer ist als die Leermasse des Pkw
  • Anhänger über 750 kg zG1), wenn die zulässige Gesamtmasse des Anhängers nicht größer ist als die Leermasse des Pkw aber die Summe der Gesamtmassen von Anhänger und Pkw größer ist als 3,5 t

Mit der „alten“ Klasse 3 dürfen aber alle einachsigen Anhänger (auch Tandemachsen, z. B. große Wohnwagen oder Pferdetransporter) mit dem Fahrzeug gezogen werden.

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 185)

Vorbesitz: B

Ausbildung: Praxis

Prüfung: Praktische Prüfung


Motorradklassen A, A1, M, Mofa
Mofa

Mofa

  • maximal 25 km/h bbH2)
  • einsitzig
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  • Lichtbild

Mindestalter: 15

Vorbesitz: -

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung

M

Motorrad
(zweirädrige Kleinkrafträder)

  • maximal 45 km/h bbH2)
  • Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor
  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A1

Motorrad
(Leichtkrafträder)

  • bis 125 ccm Hubraum
  • nicht mehr als 11 kW Motorleistung

Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen nur Leichtkrafträder mit höchstens 80 km/h bbH2) gefahren werden.

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klasse: M

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A
beschränkt

Motorrad beschränkt
(mittelschwere Krafträder)

  • bis 25 kW Motorleistung und
  • Leermasse von mindestens 6,25 kg pro kW

2 Jahre nach Erteilung der Klasse A dürfen alle Krafträder gefahren werden.

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 18

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: A1, M

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung

A
unbeschränkt

Motorrad unbeschränkt
(schwere Krafträder)

  • über 25 kW Motorleistung oder

  • Leermasse von weniger als 6,25 kg pro kW
  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 25

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: A beschränkt, A1, M

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung


Klasse S
S

Dreirädrige Kleinkrafträder und
vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge

  • bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit max. 45 km/h

  • Leermasse bei vierrädrigen Leichtkraftfahrzeugen max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne Masse der Batterie)

  • mit Motoren-/Antriebsarten:

    • Fremdzündungsmotor
      (z. B. Benziner), Hubraum max. 50 ccm

    • andere Verbrennungsmotoren
      (z. B. Diesel), max. 4 kW Nutzleistung

    • Elektromotor, max. 4 kW Nenndauerleistung

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung


Klassen L, T
L
  • Traktor bis 32 km/h in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger (dann Höchstgeschwindigkeit 25 km/h)

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    bis 25 km/h bbH2), auch mit Anhänger

  • Stapler bis 25 km/h, auch mit Anhänger

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 16

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: -

Ausbildung: Theorie

Prüfung: Theorieprüfung

T
  • Traktor über 32 km/h bis 60 km/h bbH2) in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

  • Selbstfahrende Arbeitsmaschinen
    bis 40 km/h bbH2) in der Land- oder Forstwirtschaft, auch mit Anhänger

  • Lichtbild

  • Sehtest

  • Kurs über lebensrettende Sofortmaßnahmen am Unfallort

  • Nachweis über Tag und Ort der Geburt

Mindestalter: 164)

Vorbesitz: -

Eingeschlossene Klassen: L, M, S

Ausbildung: Theorie und Praxis

Prüfung: Theorieprüfung und Praktische Prüfung


1) zG = zulässige Gesamtmasse
2) bbH = bauartbestimmte Höchstgeschwindigkeit
3) Für Führer im gewerblichen Güterverkehr ist das Mindestalter 21 Jahre, wenn die zG des Fahrzeugs oder Zuges mehr als 7,5 t beträgt.
4) Solange ihr noch keine 18 Jahre alt seid, dürft ihr mit der Klasse T nur Zugmaschinen bis 40 km/h bbH fahren.
5) Im Rahmen des Begleiteten Fahrens kann die Fahrerlaubnis der Klassen B und BE bereits mit 17 Jahren erworben werden.

 

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