ASP PDF Drucken E-Mail

"ASP" bedeutet "Aufbau-Seminar für punkteauffällige Kraftfahrer und ist damit ein Seminar, um Punkte (in der so genannten "Verkehrssünderkartei" des Kraftfahrtbundesamts in Flensburg) abzubauen.

Ihren Punktestand können Sie aus datenschutztechnischen Gründen nur schriftlich erfragen. Dieser Service ist jedoch kostenlos. Nähere Informationen und ein Formular hierzu finden Sie auf der Homepage des Kraftfahrtbundesamts .

Bei noch geringer Punktezahl können Sie durch die Teilnahme an einem ASP die meisten Punkte abbauen. Die Teilnahme an einem Aufbau-Seminar ist einmalig innerhalb von 5 Jahren möglich.


Folgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick über die Möglichkeiten des Punkteabbaus durch ein "ASP":

Aufbauseminare
Anzahl Punkte Abbau-Möglichkeit
0 - 7 Teilnahme als Vorsorgemaßnahme von Ihnen. Sie können durch die Teilnahme am ASP bis zu 4 vorhandene Punkte abbauen.
ab 8 Sie erhalten eine schriftliche Verwarnung der Führerscheinstelle Ihres zuständigen Straßenverkehrsamts mit der freundlichen Empfehlung, ein solches Seminar zum Abbau von 4 Punkten zu besuchen.
9 - 13 Sie erhalten ebenfalls eine schriftliche Verwarnung mit obiger Aufforderung, können aber durch das Seminar nur noch 2 Punkte abbauen.
14 - 17 Anordnung durch Ihr zuständiges Straßenverkehrsamt zur Pflichtteilnahme am ASP, wobei Sie keine Punkte mehr abbauen können. (Nur durch eine "verkehrspsychologische Beratung" im Anschluss an das ASP sind 2 Punkte abbaubar.)). Für Ihre Teilnahme an einem ASP wird Ihnen eine Frist gesetzt. Ohne Vorlage der Teilnahmebescheinigung innerhalb von 3 Monaten nach Beendigung des Seminars wird Ihnen die Fahrerlaubnis entzogen!
ab 18 Entzug der Fahrerlaubnis für mindestens 6 Monate.

Kommen Sie der Anordnung des Straßenverkehrsamts, ein Aufbau-Seminar zu besuchen, nicht nach, wird Ihre Fahrerlaubnis entzogen.

Zur Wiedererteilung Ihrer Fahrerlaubnis ist die Teilnahmebescheinigung eines Aufbau-Seminars notwendig.

Um dem vorzubeugen und Ihre Fahrerlaubnis auch für die Zukunft zu sichern bzw. zu erhalten, stehen wir Ihnen gerne jederzeit mit Rat und Tat zur Seite. Wir freuen uns auf Ihren Anruf oder Ihre E-Mail!


Ablauf und Kursinhalt

  • Nach Ihrer Anmeldung zum Aufbau-Seminar werden Sie von uns benachrichtigt, wann das nächste Seminar beginnt.
  • Vor Seminarbeginn ist die Kursgebühr zu entrichten.
  • Es wird jeweils eine Seminargruppe von mindestens 6 bis höchstens 12 Teilnehmern gebildet.
  • Das Seminar umfasst jeweils 4 Sitzungen à 135 Minuten. Pro Tag darf jeweils nur eine Sitzung stattfinden. Zusätzlich ist mit jedem Teilnehmer eine Fahrprobe durchzuführen. Diese so genannte "Beobachtungsfahrt" soll in Kleingruppen à 3 Teilnehmern erfolgen, wobei die reine Fahrzeit pro Teilnehmer 30 Minuten nicht unterschreiten darf. Gefahren wird mit einem Schulungsfahrzeug.
  • Dauer des Seminars: 2 - 4 Wochen (z. B. 4 Samstage oder zwei Wochenenden).
  • Das Seminar beinhaltet keine Bewertung oder Prüfung. Wir sind zur Verschwiegenheit verpflichtet. Es werden keine Daten oder Erkenntnisse an die Fahrerlaubnisbehörde weitergegeben.
  • Auch die Teilnehmer sind im Rahmen des Datenschutzes gegenüber Dritten zur Verschwiegenheit verpflichtet.


Die Seminarteilnahme und Mitarbeit ist verpflichtend
. Die Anwesenheit muss vollständig erfolgen, da wir ansonsten keine Teilnahmebescheinigung ausstellen dürfen (§ 37 Abs. 2 FeV).

Die Seminarbescheinigung dient dem Teilnehmer als Nachweisdokument, um durch Vorlage bei der Führerscheinstelle des Straßenverkehrsamts den Punkteabbau zu beantragen.


Wir sind nach dem Fahrlehrergesetz dazu befugt und speziell ausgebildet, derartige Seminare zu moderieren (§ 4 Abs. 8 StVG).

 

ASF / ASP

Benutzermenü

Wir haben 2 Gäste online

Besucher Zähler

37501
HeuteHeute6
GesternGestern50
Diese WocheDiese Woche150
Diesen MonatDiesen Monat1098
Alle TageAlle Tage37501
Jetzt Online
-